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9.1.2 Zuschlagsverfahren
Noch vor dem Zuschlagsverfahren hat der öffentliche Auftraggeber jene Angebote auszuscheiden, bei denen ein entsprechender Sachverhalt der §§ 141 bzw 302 BVergG 2018 vorliegt. Das Zuschlagsverfahren selbst ist in zwei Stufen unterteilt: die Zuschlagsentscheidung und die Zuschlagserteilung. Von den Angeboten, die nach dem Ausscheiden im Vergabeverfahren verblieben sind, ist der Zuschlag nach den Angaben in der Ausschreibung selbst dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot oder dem Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erteilen (§§ 71 Abs 1 bzw 304 Abs 1 BVergG 2018).