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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7.1 Bewerber-, Bieter- und Arbeitsgemeinschaften

Wollen Unternehmer sich gleichberechtigt und solidarisch an einem Vergabeverfahren beteiligen, können sie dies durch Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft tun. Die Bietergemeinschaft hat den Zweck, gemeinsam ein Angebot abzugeben, ihre Definition ist im Gesetz festgehalten (§ 2 Z 12 BVergG 2018).

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