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Neu Dokument-ID: 1111989

Konrad Stockinger - Magdalena Hartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.4 Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH)

Mit Erkenntnis vom 11.12.2020 zu G 139/2019 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den bis dahin bestehenden § 78 des StGB teilweise, namentlich die Wortfolge „oder ihm dazu [zum Selbstmord] Hilfe leistet“ als verfassungswidrig aufgehoben. Dieser Paragraf regelte, dass die Mitwirkung am Selbstmord mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen ist, auch wenn sie im Rahmen der Sterbehilfe und auf ausdrücklichen Wunsch passierte.

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