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Dokument-ID: 1195039
5.1 Allgemeines
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr gelten für alle der Personenbeförderung dienenden Fahrten im Kraftfahrlinienverkehr iSd § 1 Abs 1 KflG. Darunter sind nicht nur die in den Fahrplänen vorgesehenen Fahrten (Kursfahrten) zu verstehen, sondern auch jene Fahrten, die bei fallweise auftretendem zusätzlichen Bedarf zur Verstärkung dieser Kursfahrten durchgeführt werden.