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1.4.3 Begutachtungsplakettendatenbank
Verfahren und Amtshandlungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 betreffend Herstellung, Verteilung und Ausgabe der Begutachtungsplaketten sind gem § 57c KFG 1967 mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung in Form einer zentralen Datenbank, der so genannten Begutachtungsplakettendatenbank, durchzuführen. Die ermächtigten Plakettenhersteller haben eine zentrale Begutachtungsplakettendatenbank einzurichten und zu führen. Zu diesem Zweck können sich die ermächtigten Plakettenhersteller zu einer Vertriebsgesellschaft zusammenschließen. Über die Begutachtungsplakettendatenbank wird die Zuteilung der Nummernkreise und der Begutachtungsplaketten vorgenommen.