© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 756886
2.1.2 Der Vorsatz
Das StGB geht in seinem Konzept davon aus, dass die Tatbestände des besonderen Teils, ohne dies an den jeweiligen Stellen zu wiederholen, nur bei vorsätzlicher Begehung unter Strafe stehen.