© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 677724
3.7 Einordnen
Will ein Lenker nach links einbiegen, muss er sich gem § 12 StVO auf den linksten Fahrstreifen (seiner Fahrtrichtung) einordnen. Für Radfahrer kann es abweichende Hinweiszeichen geben, nach denen sie sich – sofern es sie gibt – verhalten müssen (Abs 1). Will ein Lenker rechts abbiegen, muss er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen (in seiner Richtung) lenken (Abs 2). Um geradeaus weiterzufahren, kann er jeden Fahrstreifen benutzen (Abs 3). Diese Regeln gelten zB nicht, wenn Bodenmarkierungen anderes anordnen (Abs 4).