© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 677724

Andreas Frank - Christian Köhler † - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Einordnen

Will ein Lenker nach links einbiegen, muss er sich gem § 12 StVO auf den linksten Fahrstreifen (seiner Fahrtrichtung) einordnen. Für Radfahrer kann es abweichende Hinweiszeichen geben, nach denen sie sich – sofern es sie gibt – verhalten müssen (Abs 1). Will ein Lenker rechts abbiegen, muss er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen (in seiner Richtung) lenken (Abs 2). Um geradeaus weiterzufahren, kann er jeden Fahrstreifen benutzen (Abs 3). Diese Regeln gelten zB nicht, wenn Bodenmarkierungen anderes anordnen (Abs 4).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop