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Neu Dokument-ID: 678196

Christian Köhler † | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Erlöschen der Lenkberechtigung

Die Lenkberechtigung erlischt gem § 27 FSG unter den folgenden Umständen:

  • Nach Ablauf einer Entziehungsdauer von mehr als 18 Monaten
  • Durch Zeitablauf
  • Durch Verzicht
  • 100 Jahre nach der Erteilung
  • Durch Tod des Berechtigten

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