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Neu Dokument-ID: 707749

Christoph Gindl - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Gem § 89 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen, wer vorsätzlich, grob fahrlässig iSd § 6 Abs 3 StGB oder fahrlässig unter den in § 81 Abs 2 StGB umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt.

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