© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1103946

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Grob fahrlässige Tötung

Wer grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Die Strafe erhöht sich hierbei auf sechs Monate bis zu fünf Jahren, wenn der Täter grob fahrlässig oder im berauschten Zustand (siehe unten) den Tod einer größeren Zahl von Menschen herbeigeführt hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop