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5.2 Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme
Seit 06.07.2022 müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
- Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent und
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung