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1.3.11 Medizinisches Gutachten
Als Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens durch einen medizinischen Sachverständigen dienen der Inhalt des Gerichtsaktes, die Aussagen des verletzten Geschädigten, die vorgelegten ärztlichen Befunde, die Krankenhausberichte und der erhobene klinische Befund. Inhalt des medizinischen Gutachtens sind die Angaben über den Tag des Unfalls und jede einzelne Verletzung unter genauer Bezeichnung der verletzten Körperstelle, des Verletzungsgrades für jede einzelne Verletzung, der Dauer der Gesundheitsschädigung und der Berufsunfähigkeit sowie des Umstands, ob durch die Verletzungen bleibende Folgen eingetreten sind.