© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 707694

Christoph Gindl - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Objektive Sorgfaltswidrigkeit

Unter dem Begriff der objektiven Sorgfaltswidrigkeit – dem konstituierenden Merkmal jedes Fahrlässigkeitsbestandes – ist ein Verstoß gegen jene allgemein verbindlichen Verhaltensanforderungen zu verstehen, deren Einhaltung das Recht in der jeweiligen konkreten Situation zur Vermeidung ungewollter Tatbildverwirklichungen verlangt. Vorausgesetzt ist jeweils, dass eine Tatbildverwirklichung objektiv voraussehbar ist, woraus sich die Gefährlichkeit des zu beurteilenden Verhaltens ergibt. Diese Gefährlichkeit wird nach dem ex-ante-Urteil eines am Standort des Handelnden vorgestellten sachkundigen Beobachters beurteilt. Dabei schließt aber Handeln im erlaubten bzw sozialdäquaten Risiko die objektive Sorgfaltswidrigkeit aus (RIS-Justiz RS0089141).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop