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1.2.3 Örtliche Zuständigkeit
Das Bundesgebiet ist in unterschiedliche Gerichtssprengel unterteilt. Die örtliche Zuständigkeit regelt, vor welchem konkreten Gericht (zB Bezirksgericht Innere Stadt Wien) das Verfahren durchzuführen ist. Die Gerichtsstände unterscheiden sich nach dem allgemeinem Gerichtsstand und den besonderen Gerichtsständen.