© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 678282
1.7 Rechtsmittelverfahren
Jene Partei, die im Prozess vollständig oder teilweise unterliegt, ist berechtigt, das erstinstanzliche Urteil durch Berufung an das Instanzgericht zu bekämpfen. Die Berufungsfrist beträgt gem § 464 Abs 1 ZPO vier Wochen ab Zustellung des Urteils, die nicht verlängert werden kann. Im Falle eines Verfahrenshilfeantrags wird gem § 464 Abs 3 ZPO die Berufungsfrist unterbrochen.