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Dokument-ID: 1139391
3.12 Sonstige Führerscheine
Der Feuerwehrführerschein ist gem § 32a FSG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom Landesfeuerwehrkommandanten auszustellen. Das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen ist nur mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B in Verbindung mit einem Feuerwehrführerschein zulässig.