© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 678452

Thomas Spiegel - Hannah Sprickler - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Verfügungen über den Schmerzengeldanspruch

Vererblichkeit

Ausgehend von § 1325 ABGB, wonach derjenige, der einen anderen am Körper verletzt, diesem „auf Verlangen“ ein den Umständen angemessenes Schmerzengeld zu bezahlen hat, wurde von der Rechtsprechung ein höchstpersönlicher Anspruch des Verletzten abgeleitet, der grundsätzlich mit dem Tod erlischt. Für die Vererblichkeit wurde daher gefordert, dass der Schmerzengeldanspruch entweder durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder bereits gerichtlich geltend gemacht worden war. Darunter wurde sowohl die zivilrechtliche Klage als auch der Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren verstanden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop