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Dokument-ID: 707687
1 Einleitung
Das in § 1 StGB verankerte Gesetzlichkeitsprinzip sieht die Bindung an die Gesetzesnorm und das Analogieverbot zum Nachteil des Täters vor; §§ 1 iVm 61 StGB regeln das Rückwirkungsverbot, wonach Strafen nur verhängt werden dürfen, wenn die Tat schon im Begehungszeitpunkt mit Strafe bedroht war. Daraus folgt auch das Verbot rückwirkender strafschärfender Vorschriften.