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Dokument-ID: 962646
1.3.12 Verkehrstechnisches Gutachten
Der verkehrstechnische Sachverständige kann im Zivilverfahren entweder auf Antrag oder von Amts wegen bestellt werden. Im Bestellungsbeschluss sind dem Sachverständigen Art und Umfang der Befundaufnahme und des Gutachtens mitzuteilen.