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Dokument-ID: 678172
3.3.2 Verkehrszuverlässigkeit
§ 7 FSG regelt die Lenkberechtigungsvoraussetzung der Verkehrszuverlässigkeit. Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 7 FSG ist eine Charaktereigenschaft (vgl VwGH 24.9.2003, 2003/11/0172) und eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Lenkberechtigung. Aus § 3 Abs 1 Z 2 und Abs 2 ergibt sich, dass die Verkehrszuverlässigkeit hinsichtlich der einzelnen Klassen nicht grundsätzlich unterschiedlich beurteilt werden kann (LVwG-AV-446/001-2017).