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3.8 Vormerksystem
Das Vormerksystem ist ein dreistufiges Schlechtpunktemodell, das auf Hochrisikolenker und Wiederholungstäter abzielt. Die vorzumerkenden Delikte sind in § 30a Abs 2 FSG erschöpfend aufgezählt (ua einige Alkoholdelikte, Übertretungen betreffend Rotlicht, Stopp, Schutzweg, Sicherheitsabstand, Ladungssicherheit). Ziel des Vormerksystems ist die bewusstseinsbildende und sanktionierende Einwirkung auf Wiederholungstäter und Risikolenker (vgl Ströbich/Triendl, Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte im Straßenverkehr [2009], 531).
Zu den Rechtsfolgen der Vormerkung gehören die Entziehung der Lenkerberechtigung, die Verlängerung der Entziehungsdauer oder die Anordnung „besonderer Maßnahmen“ gem § 30 b FSG.