© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 677696

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Zustand und Beleuchtung der Fahrzeuge

Auch vom Fahrzeug selbst darf keine Gefährdung ausgehen. § 60 StVO regelt daher in Abs 1, dass auf Straßen nur Fahrzeuge verwendet werden dürfen, die so gebaut und ausgerüstet sind, dass durch ihren Betrieb niemand gefährdet wird oder durch Geruch, Geräusche, Staub, Schmutz und dergleichen nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigt wird, oder Sachen, wie zB Fahrbahnen, beschädigt werden. Bei Kfz sind auch die Bestimmungen zur Verkehrs- und Rechtssicherheit und die Regelungen in Bezug auf Lärmerregung im KFG, die im Besonderen regeln, wie Kfz gebaut und ausgerüstet sein müssen, anzuwenden (vgl VwGH 18.09.1981, 3538/80).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop