© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 374026
3.1.6 Beendigung des Pachtvertrages – Kündigung
Der Pachtvertrag wird beendet durch
- Kündigung
- Auflösung mit sofortiger Wirkung
- Zeitablauf
- Einvernehmliche Auflösung
- Untergang des Pachtgegenstandes
Hinweis:
Im Gegensatz zum Mietrecht („Mieterschutz“) sind die gesetzlichen Regelungen für den Pachtvertrag (§§ 1091 ff ABGB) nicht zwingend, sondern können zum überwiegenden Teil durch Vereinbarung der Parteien abbedungen werden. Die im Folgenden angeführten gesetzlichen Bestimmungen gelten daher nur dann, wenn zwischen den Parteien im Pachtvertrag keine Sondervereinbarung getroffen wird.