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3.9.1 Berechtigung bzw Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung
Ein Unternehmer (Vermieter), der eine steuerbare Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) erbringt, muss gem § 11 Abs 1 UStG 1994 dem Leistungsempfänger (Mieter) eine Rechnung bestimmten Inhalts ausstellen, sofern der Leistungsempfänger Unternehmer ist; ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, besteht eine bloße Berechtigung hierzu. Vorweg sei erwähnt, dass die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung sich auch auf von der Umsatzsteuer befreite Umsätze bezieht, sofern bloß Steuerbarkeit gegeben ist. So ist eine Rechnung auch in jenen Fällen auszustellen, in denen ein Unternehmer ein Geschäftslokal vermietet oder Umsätze als Kleinunternehmer tätigt.