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Dokument-ID: 277012
1.21 Betriebskosten
Die Betriebskostenregelung des MRG
Gem § 15 Abs 1und 2 MRG besteht der Gesamtmietzins aus
- dem Hauptmietzins (gemeint dem Nettohauptmietzins),
- dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und den von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben,
- den auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil für allfällige besondere Aufwendungen,
- dem angemessenen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie
- der Umsatzsteuer.