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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Eigenbedarfskündigung

Erfordernisse

Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Bei einer Eigentumswohnung genügt der Bedarf des Wohnungseigentümers. In anderen Fällen ist der Bedarf des Vermieters entscheidend (MietSlg 39.467).

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