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Dokument-ID: 381336
2.13 Ersatzbeschaffung
Kündigung seitens des Vermieters mit der Pflicht zur Ersatzbeschaffung
Der Vermieter kann gem § 30 Abs 1 MRG nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. Damit ist die ordentliche Kündigung angesprochen. Die außerordentliche Kündigung (vorzeitige Vertragsauflösung) seitens des Vermieters ist in § 29 Abs 1 Z 5 MRG sowie § 1118 ABGB geregelt.