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Neu Dokument-ID: 655735

Maria Brandstetter - Alexander Kdolsky - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Landwirtschaftliche Pachtverträge

Geltungsbereich des Landpachtgesetzes

Das Landpachtgesetz – LPG 1969 gilt für Pachtverträge zur landwirtschaftlichen Nutzung von landwirtschaftlichen Betrieben, landwirtschaftlich nutzbaren Liegenschaften und Grundstücken sowie von Teichen, die der Fischzucht dienen. Auf Kleingärten findet das Gesetz gem § 1 Abs 3 keine Anwendung.

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