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Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.11 Mietrechtsabtretung

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts: Abtretung, Vertragsübernahme

Abtretung

Die Abtretung (Zession) ist gem § 1392 ABGB die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger unter Aufrechterhaltung ihres Inhalts. Die Abtretung ist aber nicht ein abstraktes Geschäft, es bedarf immer eines Rechtsgrundes. Es gibt hier verschiedene Ausformungen, wie etwa die Inkassozession, die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlung statt etc.

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