© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.4.2 Ort der sonstigen Leistung
Zur Systematik der Leistungsortregelungen
Mit Inkrafttreten der Novelle BGBl I 52/2009 am 1. Jänner 2010 wurden die Leistungsortregelungen für sonstige Leistungen neu gefasst. § 3a Abs 5 UStG 1994 normiert seither einen speziellen Unternehmer- bzw Nichtunternehmerbegriff für Zwecke der Anwendung der Abs 6–16 leg cit. Sodann enthält § 3a Abs 6 UStG 1994 eine Generalklausel betreffend an Unternehmer ausgeführte sonstige Leistungen, § 3a Abs 7 UStG 1994 betreffend an Nichtunternehmer ausgeführte sonstige Leistungen. In der Folge normiert § 3a Abs 8–6 UStG 1994 spezielle Leistungsortregelungen, so beispielsweise § 3a Abs 9 UStG 1994 betreffend sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.