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Dokument-ID: 373941
3.1.5 Pacht und Arbeitnehmer
Betriebsübergang und Arbeitsvertrag
Grundsätzlich gilt: Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 3 Abs 1 AVRAG).