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Dokument-ID: 656571
4.6 Parabolantenne
Anbringung einer Parabolantenne als Veränderung iSd § 9 MRG
Die Anbringung einer Parabolantenne stellt ganz allgemein eine Veränderung des Mietgegenstands dar. § 9 MRG regelt die Voraussetzungen, unter welchen ein Mieter (wesentliche) Veränderungen an seinem Mietgegenstand vornehmen darf, unter gewissen Umständen auch entgegen dem deklarierten Willen des Vermieters.