© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 730413

Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.12 Räumung – Definition und Voraussetzungen

Begriff der Räumung

Hat ein Vermieter durch ein Verfahren oder aufgrund eines Vergleiches einen vollstreckbaren Räumungstitel in Händen, kann er, wenn die darin genannte Frist für die Räumung abgelaufen ist, Exekution durch zwangsweise Räumung beantragen. Das bedeutet, dass der zu diesem Zeitpunkt bereits titellos Benützende durch Hilfe des Gerichtes aus dem Bestandsobjekt entfernt wird. Ebenso werden seine Fahrnisse, solange kein Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB begründet wurde, aus dem Bestandobjekt entfernt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vermietung und Verpachtung in unserem Shop! Zum Shop