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Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.20 Richtwertmietzins

Anwendungsbereich

Der Richtwertmietzins hat mit Inkrafttreten des 3. WÄG (01.03.1994) den Kategoriemietzins als zentrales Zinsbegrenzungssystem des MRG abgelöst. Nicht zur Anwendung kommt er in den Fällen des § 16 Abs 1 MRG, die den angemessenen Mietzins vorsehen (zB Geschäftsraummiete, Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B mit Nutzfläche über 130 m2) oder wenn ausnahmsweise der Kategoriemietzins maßgeblich ist (alter Vertrag, Kategorie D).

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