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Neu Dokument-ID: 656569

Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.30 Seniorenwohnung

Definition

Eine „Seniorenwohnung“ liegt vor, wenn sowohl die Wohnung als auch die allgemeinen Teile des Hauses, über die diese Wohnung erreicht werden kann, eigens – etwa durch barrierefreie Zugänge, besondere sanitäre Einrichtungen oder besondere Sicherheitseinrichtungen – für ein altengerechtes Wohnen ausgestattet sind. Der Hauptmieter hat bei Abschluss des Mietvertrags das 60. Lebensjahr bereits vollendet.

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