© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.8.2 Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
§ 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 normiert eine unechte Steuerbefreiung für Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; § 6 Abs 2 UStG 1994 eröffnet die Möglichkeit, einen solchen Umsatz „als steuerpflichtig zu behandeln“, also zur Steuerpflicht zu optieren. Von der prinzipiellen Steuerbefreiung enthalten jedoch die Teilstriche des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 sechs Ausnahmen. Drei dieser von der Steuerbefreiung ausgenommenen, sohin steuerpflichtigen Umsätze (Wohnungsvermietung; Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke) werden gem § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen. Die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 (Vermietung und Verpachtung von zu einer Betriebsanlage gehörenden Maschinen; Garagierung) unterliegen dahingegen dem Normalsteuersatz von 20 %.