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4.31 Sorgfaltspflicht des Vermieters
Hauptleistungspflichten des Vermieters
§ 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB verpflichtet nach der Judikatur des OGH den Bestandgeber, das Bestandobjekt in brauchbarem Zustand zu erhalten und den Bestandnehmer im vereinbarten Gebrauch nicht zu stören. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters umfasst nicht nur das eigentliche Bestandobjekt oder mitgemietete, außerhalb davon gelegene Räumlichkeiten oder Flächen, sondern auch die allgemeinen Teile des Hauses, die der Mieter nach Vertrag oder Verkehrsübung benutzen darf (OGH 10.04.2008, 2 Ob 60/08z). Bei nicht gehöriger Erfüllung dieser Pflicht, ist der Mieter ex lege von seiner Pflicht zur Zinszahlung befreit.