© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 275903

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Tod des Mieters

Rechtslage nach ABGB

Das ABGB hält in § 1116a ABGB zunächst fest, dass der Tod eines der vertragsschließenden Teile – also entweder des Vermieters oder des Mieters – nicht automatisch zur Auflösung des Bestandvertrages führt. Wohnungsmieten können jedoch, wenn der Mieter stirbt, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer sowohl von den Erben des Mieters wie von dem Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gelöst werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vermietung und Verpachtung in unserem Shop! Zum Shop