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5.7 Veräußerung Geschäftsräumlichkeit
Begriff Veräußerung
Der Unternehmensträger veräußert im Zuge eines Asset Deals sämtliche Wirtschaftsgüter (zB assets wie Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Liegenschaften, Gebäude, Kundenstamm) des Unternehmens. Das Unternehmen kann als Ganzes verkauft werden. Allerdings gilt der Grundsatz der Einzelrechtsnachfolge. Jede einzelne Sache, sämtliche Rechte und Pflichten sind grundsätzlich einzeln zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch Grundbuchseintragung bei Immobilien und durch Übergabe bei beweglichen Sachen. Bewegliche Sachen können in der Regel nur durch körperliche Übergabe von Hand zu Hand an einen anderen übertragen werden (§ 426 ABGB). Bei solchen beweglichen Sachen aber, welche ihrer Beschaffenheit nach keine körperliche Übergabe zulassen, wie bei Schuldforderungen, Frachtgütern, bei einem Warenlager oder einer anderen Gesamtsache, gestattet das Gesetz die Übergabe durch Zeichen (§ 427 ABGB).