© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1059100

FORUM Media (red) | Glossar

Vermieterpflichten

Der Vermieter ist gem § 1096 ABGB zur Übergabe und Erhaltung des Mietobjektes in brauchbarem Zustand verpflichtet.

Es handelt sich hierbei um eine sehr umfassende Erhaltungspflicht des Vermieters. Im Gegensatz zur entsprechenden Regel des MRG (§ 3 MRG) umfasst die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 1096 ABGB auch die Erhaltung des Inneren des Objektes, unabhängig vom Vorliegen eines ernsten Schadens des Hauses.

Der Vermieter ist auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Mieter in der Benützung des Bestandobjektes und damit in der Ausübung seines vertraglichen Rechtes weder durch ihn selbst noch durch Dritte gestört wird.

Ist der Mietgegenstand bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird er es während des Mietverhältnisses ohne Verschulden des Mieters, so dass der vereinbarte bzw übliche Gebrauch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, so ist der Mieter für die Dauer der Beeinträchtigung und ihrem Ausmaß entsprechend von der Entrichtung des Zinses befreit (Zinsminderungsanspruch).

Gleiches gilt, wenn die Benützbarkeit des Mietgegenstandes durch Verhalten des Vermieters oder zumindest durch ein von diesem zu vertretendes Verhalten beeinträchtigt oder gehindert wird.