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Neu Dokument-ID: 879865

Vorschrift

Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung – Allgemeine Bedingungen (KV-MusterAVB)

Inhaltsverzeichnis

§ 18. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

idF KV-MusterAVB 09/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2016

Als für Änderungen der Prämie oder des Versicherungsschutzes maßgebende Umstände dürfen nur die Veränderungen folgender Faktoren vereinbart werden:

  1. eines in der Vereinbarung genannten Index,
  2. der durchschnittlichen Lebenserwartung,
  3. der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die auf die zu diesem Tarif Versicherten,
  4. des Verhältnisses zwischen den vertraglich vereinbarten Leistungen und den entsprechenden Kostenersätzen der gesetzlichen Sozialversicherungen,
  5. der durch Gesetz, Verordnung, sonstigen behördlichen Akt oder durch Vertrag zwischen dem Versicherer und im Versicherungsvertrag bezeichneten Einrichtungen des Gesundheitswesens festgesetzten Entgelte für die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen und
  6. des Gesundheitswesens oder der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.