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Dokument-ID: 878473
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
§ 223. Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene
Die internen Kontrollmechanismen haben zusätzlich zu § 222 zumindest Folgendes zu umfassen:
- angemessene Mechanismen in Bezug auf die Solvabilität der Gruppe, die es ermöglichen, alle wesentlichen Risiken zu erkennen und zu messen und diese angemessen mit anrechenbaren Eigenmitteln zu unterlegen und
- ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Überwachung und Steuerung von gruppeninternen Transaktionen und der Risikokonzentration.