© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 877159

Vorschrift

Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)

Inhaltsverzeichnis

10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Genesungsheime, Altersheime u. dgl.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  1. Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
  2. Haftung für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen:
    Abschnitt B, Z.7 EHVB findet sinngemäß Anwendung.
  3. Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.1, Pkt.2 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von € .....
  4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art.3 AHVB auf Versicherungsfälle die weltweit eintreten, sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreich erfolgt ist; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
    Schadenersatzverpflichtungen von Ärzten aus Erste-Hilfe-Leistungen sind abweichend von Art.3 AHVB weltweit mitversichert, jedoch nur insoweit, als hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet keine Anwendung.
  5. Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
    Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.7, Pkt.3 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBI. Nr. 20/1949) in der jeweils geltenden Fassung.