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Neu Dokument-ID: 877281

Vorschrift

Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)

Inhaltsverzeichnis

18. Erziehungswesen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1

Schulen und Erziehungsanstalten

1.1

Abschnitt A EHVB findet Anwendung.

1.2

Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.7, Punkte 10.2 bis 10.4 AHVB auch auf die Haftung des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung (nicht dem Verlust oder Abhandenkommen) von Sachen der Schüler oder Zöglinge.

2

Lehr- oder Aufsichtspersonen
Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherten aus der Lehr- und Aufsichtstätigkeit.

3

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Durchführung schulischer Veranstaltungen (auch Maturareise), und zwar auch außerhalb des Lehrplanes, jedoch mit Genehmigung der Schulleitung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art.3 AHVB auf Versicherungsfälle aus der Durchführung dieser Veranstaltungen in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.

4

Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.7, Pkt.3 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBI. Nr. 20/1949), in der jeweils geltenden Fassung, wobei reine Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von € .... mitgedeckt sind.