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Dokument-ID: 877284
Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)
19. Spezialschulen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für Spezialschulen wie z. B. Fahr-, Flug- (auch Fall-schirmsprung-), Motorboot-, Wasserschi-, Segel-, Surf-, Reit- und Schischulen:
- Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
- Abschnitt B, Z.18 EHVB findet keine Anwendung.
- Schadenersatzverpflichtungen aus Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten sind gemäß Art.7, Pkt.5 AHVB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der praktische Unterricht an sowie der Transport von diesen Sachen wird der Verwendung gleichgehalten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des versicherten Risikos auch auf die Lehr- und Aufsichtstätigkeit sowie den praktischen Unterricht unter Verwendung von Motorbooten, Segelbooten, Surfgeräten oder Reitpferden.