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Dokument-ID: 877293
Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)
22. Kirchen, Kultusgemeinden
| Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: | |
| 1 | Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadener-satzverpflichtungen aus |
| 1.1 | der Wahrnehmung von Aufgaben einer Kirchen- bzw. Kultusgemeinde; |
| 1.2 | der Durchführung von Veranstaltungen durch den Versicherungsnehmer, und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung; |
| 1.3 | der Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Geräten, die nicht land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Zwecken dienen und nicht vermietet oder verpachtet sind sowie aus dem Bestand und Betrieb von Friedhöfen und Krematorien (Abschnitt B, Z.11 EHVB findet Anwendung). |
| 2 | Mitversichert nach Maßgabe des Pkt.1 sind Schadenersatzverpflichtungen der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und sämtlicher in seinem Auftrag für ihn handelnden Personen. |