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Neu Dokument-ID: 877153

Vorschrift

Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)

Inhaltsverzeichnis

9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  1. Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
  2. Die persönliche Schadenersatzpflicht des Vertreters bei Urlaub und Krankheit ist mitversichert, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
  3. Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.1, Pkt.2 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von € .....MB AHVB-EHVB
  4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art.3 AHVB auf Versicherungsfälle, die weltweit eintreten, sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreich erfolgt ist; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
    Schadenersatzverpflichtungen von Ärzten aus Erste-Hilfe-Leistungen sind abweichend von Art.3 AHVB weltweit mitversichert; die Einschränkung nach Art.3, Pkt.1, 2. Satz AHVB findet keine Anwendung.
  5. Schadenersatzverpflichtungen von Tierärzten und Tierkliniken aus Schäden an den behandelten Tieren sind abweichend von Art.7, Pkt.10 AHVB mitversichert.
  6. Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
    Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art.7, Pkt.3 AHVB auch auf Schadenersatzver-pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBI. Nr. 20/1949) in der jeweils geltenden Fassung.