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Neu Dokument-ID: 865090

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.10 Abtretung und Verpfändung von Versicherungsansprüchen

Gemäß Art 9 AHVB darf der Versicherungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.

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