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1.2.1 Einbeziehung in den Vertrag
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer; sie bedürfen an sich wie alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Geltung der Einbeziehung in den Vertrag. Der OGH vertrat zunächst die Rechtsansicht, dass der widerspruchslose Vertragsabschluss seinem objektiven Erklärungswert nach als Einverständnis mit den AVB zu werten sei, weil allgemein bekannt sei, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von – jedermann zugänglichen – AVB abschließen. Dabei würden die AVB in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung Vertragsinhalt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0062323.]