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Barbara Pogacar - Angela Yonkova | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3.4 Ansprüche außerhalb der Erwerbstätigkeit

Anspruch der Hausfrau auf Verdienstentgang

Auch die den Haushalt führende Frau hat Anspruch auf Ersatz für die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Handelt es sich um eine Entschädigung für den konkreten Verdienstentgang, so richtet sich dieser nach der Art und dem Ausmaß der von der verletzten Frau erbrachten Leistungen sowie nach den Kosten einer Ersatzkraft. Der Ersatzanspruch steht auch dann zu, wenn vor dem Unfall bereits Hilfskräfte beschäftigt waren, weil sie nach dem Unfall gezwungen ist, Hilfskräfte zu beschäftigen. • [Fußnote: OGH 04.09.1997, 2 Ob 2123/96m.

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